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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Reparaturen der Biebrach-C.H.Morgenstern GmbH

1. Verkäufe, Lieferungen sowie Reparaturarbeiten erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistung anerkennt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Abweichungen hiervon, insbesondere abweichende Bedingungen des Vertragspartners bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

2. Liefer- und Leistungsfristen sind verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde uns alle zur Ausführung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des Vertragspartners – um den Zeitraum, solange der Vertragspartner seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so muss der Vertragspartner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer den Rücktritt erklären. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.

3. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und Reparaturen verpflichtet, sobald wir ihm die Beendigung der Arbeiten mitteilen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Beendigung der Arbeiten nicht abnimmt. Nimmt der Kunde den Reparaturgegenstand ohne Probelauf und ohne Vorbehalt zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden ausgeschlossen.

4. Maßgeblich für den Vertragsabschluss ist der in unserer Auftragsbestätigung angegebene Nettopreis zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsschluss, ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Ware zurückzutreten.

5. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.

6. Unsere Rechnungen sind mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen sofort nach Rechnungsdatum fällig. Unabhängig davon gewähren wir dem Käufer grundsätzlich ein Zahlungsziel von 14 Tagen, ohne dass hierdurch die Fälligkeit der Forderung berührt wird, wobei wir uns vorbehalten, im Einzelfall, insbesondere bei Erstaufträgen, nur gegen Sofortkasse oder per Nachnahme zu liefern. Zahlungsort ist 01127 Dresden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang der Zahlung bei uns an. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden sämtliche sich aus dem Mahnverfahren ergebenen Kosten sowie pauschale Mahnkosten von 8,00 € in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir zusätzlich Verzugszinsen nach § 288 BGB ab Fälligkeit. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Auch bei nachträglicher Verlängerung des Zahlungszieles laufen die Zinsen bis zum Zeitpunkt der Zahlung weiter, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn vertragliche, insbesondere die Zahlung betreffende Abmachungen von dem Käufer nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen. Wir können außerdem in diesem Fall die Weiterveräußerung und die Be- oder Verarbeitung gelieferter Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, untersagen. Die Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Vertragspartners gegen uns zulässig.

7. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die gelieferten Produkte in unserem Eigentum. Der Kunde ist befugt über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung unserer Produkte entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte hiervon vor der Verarbeitung in Kenntnis zu setzen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit berechtigten Widerruf einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren oder Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8. Wir leisten für die gesetzliche Dauer, ggf. darüber hinaus bei Handelsware je nach Herstellervorgabe, Gewähr dafür, dass gekaufte Ware bei der Übergabe mangelfrei ist. Fehler, die durch Abnutzung und / oder Verschleiß entstehen, sind hiervon nicht erfasst. Ebenso wenig Schäden an der Ware, die durch die unsachgemäße Verwendung, Montage etc. entstehen. Der Käufer hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen unverzüglich zu rügen. Ergänzend gilt § 377 HGB.
Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr (Nacherfüllung) durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Eine Gewährleistung auf Reparaturen geben wir bei mangelhafter Reparatur, soweit eine Mängelrüge unverzüglich nach Durchführung der Reparatur sowie vor dem weiteren Gebrauch des Gerätes erfolgt.

9. Werden Neugeräte nach dem Gebrauch umgetauscht, können wir für die zwischenzeitliche Benutzung den Gebrauchsvorteil anhand der üblichen Benutzungsgebühren für Leihgeräte berechnen.

10. Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragspflichten der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen einen Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

11. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort gelieferter Ware, für die Zahlung Dresden. Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Dresden oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand. Dies gilt auch für Klagen im Urkunds-, Wechsel- oder Scheckprozess. Im Falle von Reklamationen und Beanstandungen hat der Kunde uns zu informieren und unverzüglich das Geräte zur Verfügung zu stellen, um eine rasche und unkomplizierte Abhilfe zu ermöglichen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass bei Streitigkeiten über Reparaturen, Nacherfüllung oder Reklamationen anstelle der Anrufung staatlicher Gerichte im beidseitigen Interesse zunächst unverzüglich der Versuch einer gütlichen Einigung vor einem Mediator oder staatlich anerkannten Gütestelle unternommen wird, anderenfalls die Reklamation als nicht ernsthaft erhoben keinerlei Berücksichtigung finden soll.

12. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wie des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden.

Biebrach-C.H. Morgenstern GmbH, Leipziger Strasse 136, D - 01127 Dresden
Tel. +49 351 803 21 47, Fax. +49 351 804 53 58
 
 
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